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Verein
Jedes anwesende Aktiv-, Funktionärs-, Ehren- und Freimitglied hat in der
Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Für Aktiv-Juniorenmitglieder, welche zu Beginn der laufenden Saison
das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag 30. September) wird das Stimmrecht durch den/die
Inhaber/in der elterlichen Gewalt oder durch den gesetzlichen Vertreter* ausgeübt. (siehe auch Statuten
BEC).